Grundsätzlich werden von nahezu allen Musikschulen
in Deutschland monatliche Gebührensätze erhoben,
die während des gesamten Jahres, also 12 Monate,
zu zahlen sind. Die Vorstellung, in den Sommerferien Gebühren zahlen zu müssen, ohne eine Gegenleistung zu bekommen ist aber inhaltlich falsch.
Bitte beachten Sie dabei, dass monatliche Gebührensätze nicht den tatsächlichen Gegebenheiten der anfallenden Unterrichtsstunden und den damit verbundenen Gebühren in den jeweiligen Monaten entsprechen!
Wäre dies der Fall, müssten wir ständig unterschiedliche Gebühren erheben,
je nachdem, ob in einem Monat 0, 1, 2, 3, 4
oder gar 5 Termine stattfinden.
Um einen gleichbleibenden, festen Gebührensatz pro Monat angeben zu können, kalkulieren wir mit 36 stattfindenden Unterrichtsterminen im gesamten Jahr (Ferien & Feiertage sind bereits abgerechnet).
Die Gebührenhöhe errechnet sich aus den anfallenden Kosten für diese 36 Unterrichtstermine und ist der jährlichen Gebührenhöhe abzulesen. Die monatlichen Gebühren sind lediglich eine monatliche Abschlagszahlung dieser real anfallenden Jahresgebühr und decken diese nur dann, wenn alle 12 Monate Gebühren bezahlt werden.
Mit anderen Worten, sie zahlen nur Gebühren für die tatsächlich anfallenden Unterrichtstermine, dies aber verteilt, in einem festen monatlichen Gebührensatz über 12 Monate hindurch.
Weitere Infos über unsere Gebühren finden Sie in unserer Schul/Entgeldordnung.