Neben der regulären Kündigung gibt es ein Sonderkündigungsrecht in Härtefällen
(z.B. längerer Ausfall in Folge von Krankheit oder Unfall oder bei Wegzug aus dem Einzugsbereich).
Darüber hinaus sind vorzeitige Kündigungen nur durch Vorstandsbeschluss und mit Einverständnis des Fachlehrers möglich.
Sollte Ihr Kind oder Sie keinerlei Motivation mehr auf den verbleibenden Unterricht haben,
empfehlen wir Ihnen nach jemand zu suchen,
der den laufenden Unterrichtsvertrag bis zum Semesterende übernimmt.